EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Ärzte-Info

COVID-19-News zum Ausfallsbonus und zur Investitionsprämie

Die Dynamik der Maßnahmen zur Abschwächung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erleichtert es nicht gerade, einen Überblick über Fristen, Veränderungen und Voraussetzungen diverser Erleichterungen zu behalten. Abhilfe schaffen Frequently-Asked-Questions (FAQ), welche laufend aktualisiert werden. Nachfolgend werden Neuerungen bei den FAQ zum Ausfallsbonus und zur Investitionsprämie überblicksmäßig dargestellt.

  • Wie bereits im März (siehe dazu den Beitrag aus April 2021), erhöht sich der Ausfallsbonus für April auf bis zu 80.000 € (der Bonus-Anteil des Ausfallsbonus ist in diesen Monaten mit 50.000 € gedeckelt). Wesentliche Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen mehr als 40 % Umsatzausfall erlitten hat und dass der Ausfallsbonus über FinanzOnline beantragt wird. Um die Maximalsumme zu erreichen, muss auch der optionale Vorschuss Fixkostenzuschuss 800.000 mitbeantragt werden.
  • Der Ausfallsbonus kann nur gewährt werden, wenn das Unternehmen eine operative Tätigkeit ausübt. Die FAQ stellen diesbezüglich klar, dass grundsätzlich immer eine Antragsberechtigung besteht, sofern Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt werden und Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften zusteht. Eine Ausnahme davon ist allerdings anzunehmen, wenn zwar die richtige Einkunftsart erfüllt ist, jedoch keine (wesentliche) operative Tätigkeit des Unternehmens vorliegt. Die Abgrenzung zwischen operativer Tätigkeit und reiner Vermögensverwaltung erfolgt nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen. Umsätze bzw. Umsatzerlöse, welche nicht mit einer operativen Tätigkeit erzielt wurden, sind bei der Berechnung des Umsatzausfalls und somit bei der Antragstellung nicht zu berücksichtigen.
  • Beim Thema Investitionsprämie wurden auch einige Klarstellungen in den FAQ vorgenommen. So sind etwa auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mittels Investitionsprämie förderbar, wenn sie abgeschrieben werden.
  • Gemischt genutzte i.S.v. betrieblich und privat genutzte Investitionsgüter sind unter bestimmten Voraussetzungen förderbar. Bei Fahrzeugen muss die betriebliche Nutzung zumindest 50 % ausmachen - bei Dienstnehmerfahrzeugen mit kleinem und großem Sachbezug ist regelmäßig davon auszugehen, sodass für diese die Investitionsprämie geltend gemacht werden kann. Bei anderen Investitionsgütern wie z.B. Gebäuden oder baulichen Einrichtungen orientiert sich den FAQ folgend die Abgrenzung an den steuerlichen Erfordernissen (Aufteilung nach m2).
  • Abrechnungstechnisch ist es bei der Investitionsprämie auch zu positiven Veränderungen gekommen. So wurde bzgl. der Frage, bis wann eine Endabrechnung vorgenommen werden kann, die zeitliche Befristung in Form von "binnen drei Monate" ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investition, gestrichen. Die Endabrechnung ist übrigens online via aws Fördermanager vorzulegen. Ebenso stellen die FAQ klar, dass auch Sammelrechnungen bei der Abrechnung der Investitionsprämie akzeptiert werden. Wichtig dabei ist, dass die Investitionen auf eine nachvollziehbare und transparente Weise eindeutig den Förderprozentsätzen zuordenbar sind.

Bild: © Adobe Stock - Wanvisa

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier