EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Service - Info- und Checklisten

Lohn- und Einkommensteuer

Kategorien: Info-Corner , Informationen

(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt.

Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%.

(Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.)

Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:

Tarifstufen Einkommen
in Euro

2016
bis 2019

2020
bis 2021

2022

2023

2024

Für die ersten 11.000 €

0%

0%

0%

0%

0%

über 11.000 € bis 18.000 €

25%

20%

20%

20%

20%

über 18.000 € bis 31.000 €

35%

35%

32,5%

30%

30%

über 31.000 € bis 60.000 €

42%

42%

42%

41%

40%

über 60.000 € bis 90.000 €

48%

48%

48%

48%

48%

über 90.000 € bis 1.000.000 €

50%

50%

50%

50%

50%

über 1.000.000 € (befristet bis 2025)

55%

55%

55%

55%

55%

 

Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 32,5% - 4.450 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,395 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.995 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.795 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.795 €

 

Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 35% - 4.900 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,070 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.670 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.470 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.470 €

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier