EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Service - Info- und Checklisten

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Allerdings waren schon länger Spenden an bestimmte Einrichtungen der Forschung und Erwachsenenbildung sowie seit 2009 Spenden an bestimmte mildtätige und der Katastrophenhilfe dienende Vereine und Einrichtungen, steuerlich absetzbar. Seit 2012 sind auch Spenden an Tierschutzvereine und an Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren steuerlich abzugsfähig. Echte Mitgliedsbeiträge, das sind solche, die eine Teilnahme am Vereinsleben ermöglichen, sind nicht abzugsfähig. Davon zu unterscheiden ist eine reine Fördermitgliedschaft; diese Beiträge gelten als Spenden.

Spenden können entweder aus dem Betriebsvermögen erfolgen und bilden sodann Betriebsausgaben oder sie können als private Spenden als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei diesen Zuwendungen ist zu beachten, dass die Spende - soll sie abzugsfähig sein - maximal 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres (unter Anrechnung von Unternehmensspenden) betragen darf.

Begünstigte Spendenempfänger für Forschung und Erwachsenenbildung

Spenden an folgende solcher Einrichtungen können steuerlich abgesetzt werden:
Diese Liste findet sich auf der BMF-Homepage: https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

Gesetzlich ausdrücklich vorgesehene begünstigte Spendenempfänger

Abzugsfähig sind Zuwendungen zur Durchführung von

  • Forschungsaufgaben oder
  • der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben an folgende Einrichtungen:
    • Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen
    • durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind
    • die Österreichische Akademie der Wissenschaften
    • diesen Einrichtungen vergleichbare ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht

Zuwendungen an:

  • die Österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben
  • Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Museen von privaten Rechtsträgern, wenn diese Museen einen den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbaren öffentlichen Zugang haben und Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind. Über Aufforderung der Abgabenbehörden ist das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen (in der Regel finden Sie einen Hinweis auf eine solche Bescheinigung auf der Website des jeweiligen Museums)
  • das Bundesdenkmalamt und der Denkmalfonds (§33 Abs.1 DenkmalschutzG)
  • Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist
  • die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA)
  • Freiwillige Feuerwehren
  • Landesfeuerwehrverbände

Liste der begünstigten Spendenempfänger für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe

Neben diesen vom Gesetz genannten spendenbegünstigten Einrichtungen besteht auch für andere Einrichtungen in den oben angeführten Bereichen die Möglichkeit, eine Bestätigung vom Finanzamt einzuholen. Mit dieser Bestätigung wird die jeweilige Einrichtung als spendenbegünstigte Einrichtung behandelt mit der Konsequenz, dass Spenden an derartige Einrichtungen steuerlich abzugsfähig sind. Eine Liste aller Einheiten ist unter nachfolgendem Link abzurufen.

https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

Ausweitungen durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 kommt es ab 2016 zur Ausweitung des Empfängerkreises von Spenden aus dem Betriebsvermögen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit wird auf Spenden an kulturelle Einrichtungen und wissenschaftliche Fonds ausgeweitet.

 

 

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

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Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier