Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E.
KUNDENPORTALE & KI
Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.
UNSER ZIEL
Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.
Für uns ist die Digitalisierung eine Perspektive, daher entwickeln wir unsere Kanzlei gerade in diesem Bereich seit Jahren weiter. Ihr Vorteil?
Mit unseren Tools können Sie administrative Tätigkeiten drastisch reduzieren.
Wie Sie uns unterstützen? Sie laden einfach Ihre Unterlagen auf eines unserer Klientenportale, wo sie automatisationsgestützt ausgelesen und nach unserer Kontrolle verbucht werden. Ihre Bankbelege werden sogar direkt von den jeweiligen Bankrechnern importiert. Zudem können auch Daten aus Ihrer Software wie beispielsweise Ausgangsrechnungen automatisiert eingespielt werden.
Ihre übermittelten Belege sind den Buchungen zugeordnet und archiviert. Bei einer allfälligen Betriebsprüfung erhält der Prüfer dann die Belege von uns. Ihr Plus: Sie ersparen sich die Lager- und Archivierungskosten.
EINSICHT IN IHRE DATEN
Ein weiterer Vorteil unseres Systems: Sie haben jederzeit über das Klientenportal Einsicht in Ihre Daten. Sie wollen über offene Posten oder eine kurzfristige Erfolgsrechnung Bescheid wissen?
Rufen Sie alle gewünschten Auswertungen ab. Mit einigen wenigen Klicks gelangen Sie zu jeder einzelnen Buchung samt dazugehörigem Beleg. Durch unsere effiziente digitale Verarbeitung ist Ihre Buchhaltung immer topaktuell. Zudem ist das Lohnprogramm sowohl mit der Buchhaltung als auch mit der Budgetierung verknüpft. Daher können Sie einfach und ohne großen Aufwand einen beträchtliches Mehr an Informationen generieren.
Steuerrecht – ein Recht, das einem ständigen Wandel unterliegt. Aus diesem und auch auf Grund seiner Komplexität ist es mit keinem anderen Rechtsgebiet vergleichbar.
DESHALB SIND WIR FÜR SIE DA
Wir bieten einfache, klare und vor allem auch für Nichtexperten nachvollziehbare Lösungsansätze, die langfristig halten und zudem stets folgende Bedingungen erfüllen:
» Berücksichtigung aller Umstände und Ziele betrieblicher und privater Natur
» Klarheit sowie Transparenz unter derzeitigen sowie künftigen Begebenheiten
» maximale Flexibiliät für die Zukunft
Flexible und transparente Steuerberatung gefragt? Wir erledigen das.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen darf keine Überraschungen bringen. Deshalb sollte das zu erwartende Ergebnis schon nach dem Verbuchen des letzten Monats im Großen und Ganzen bekannt sein.
Denn wir verstehen die Abschlusserstellung als Schlusskontrolle der Buchhaltung. Dabei setzen wir die Werte in der Bilanz unter Ausnutzung der rechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume an.
Im Rahmen der Bilanzierung ist der Spielraum jedoch recht eng. Deshalb beraten wir Sie immer schon lange vor dem Stichtag. Das verstehen wir unter einer erfolgreichen Steuerberatung.
Sind Sie auch kein Freund von Überraschungen? Dann sollte Sie vorbeischauen.
Wenn Ihr Unternehmen eine kritische Größe erreicht hat oder erreichen wird, sind diese Tools ein unabdingbares Muss.
Denn die solide Budgetierung als Definition Ihrer monetären Unternehmensziele bildet die Grundlage für aussagekräftige Soll-/Ist-Vergleiche. Nur so können Sie angemessen und zeitnah auf Abweichungen reagieren. Außerdem gibt ein fundierter Finanzplan relevante Aufschlüsse über eventuell bevorstehende Engpässe.
WIR ARBEITEN EFFIZIENT
Durch spezielle Software sind wir in der Lage, in wenigen Stunden detaillierte Budgets zu erstellen. Daraus leiten wir Finanzpläne ab, die auf dem historischen Zahlungsverhalten von Kunden und Lieferanten basieren. Dies ermöglicht uns fundierte Vorhersagen zu Ihrer Liquiditätsentwicklung.
VERTRETBARER AUFWAND
Eine Kostenrechnung macht nur Sinn, wenn die notwendigen Daten für die korrekte Ermittlung verfügbar sind. Deshalb ist es unser Bestreben, in Abstimmung mit Ihnen eine sinnvolle, einfache und nachvollziehbare Struktur zu finden.
Dabei behalten wir das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stets im Auge. Denn nur Daten, die uns auch einen Mehrwert für unternehmerische Entscheidungen liefern, sind unseres Erachtens nach effiziente Daten.
Legen Sie Wert auf effiziente Budgetierung und transparentes Controlling? Am besten mit uns.
Wenn wir von Buchhaltung sprechen, so meinen wir die Abbildung von monetären betrieblichen Prozessen. Als solche ist die Buchhaltung eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Die Organasion des Rechnungswesens richtet sich, egal ob Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer, nach besonderen Bedürfnissen. Nutzen Sie unseren technischen Vorsprung und unser Know-how nach Ihren Ansprüchen. Wir bieten zudem Dienstleistungen wie:
» Übernahme des digitalen Mahnwesens
» Vorbereitung des Lieferantenzahlungsverkehrs mit dislozierter Zeichnung: Sie erhalten die vorzunehmenden Überweisungen auf Ihren Bankrechner und müssen diese lediglich noch freigeben.
SELBSTÄNDIGE BUCHHALTUNG
Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch selbständig machen. Wir stellen Ihnen unsere cloudbasierte Software zur Verfügung und
geben gerne die notwendige Hilfestellung:
» Buchhaltungssoftware
» Fakturenprogramme
» gewünschte Auswertungen
» Erstellung der UVA
» Soll-/Ist-Vergleich
» Kontrollrechnungen für Deckungsbeiträge
» ABC-Analysen
In unserem Alltag gilt die Personalverrechnung als der komplexeste Einzelbereich. Aus diesem Grund legen wir genau darauf ganz besonderes Augenmerk.
Erwiesenermaßen ist das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht der engmaschigste Rechtsbereich. Daher empfehlen wir, keine Lösungen im Grenzbereich anzustreben. Der Grund: Das Risiko liegt praktisch allein bei Ihnen als Unternehmer
Neben der klassischen Lohnabrechnung mit Auswertungen und Berechnungen bieten wir noch zahlreiche weitere Dienstleistungen:
» Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen
» Beratung bei nichtmonetären Benefits
» Urlaubs- und Zeitausgleichverwaltung
Über unsere Cloud können Sie, auf Wunsch, zudem folgende Leistungen nutzen:
» einfache An- und Abmeldungen über Portal
» Zeiterfasssung via Handy oder PC
» online Reisekostenerfassung
Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ab dem Jahr 2016 beträgt der Verkehrsabsetzbetrag 400 €. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
Pendlerrechner
Der Pendlerrechner ist unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ abrufbar und dient dazu, die konkrete Berechnung des Anspruchs auf Pendlerpauschale sowie Pendlereuro mittels Eingabe weniger persönlicher Daten durchzuführen.
Der Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners von der BMF-Homepage ist grundsätzlich verpflichtend und für den Arbeitgeber bindend.
Kleines Pendlerpauschale
öffentliches Verkehrsmittel zumutbar und Arbeitsweg mindestens 20 km
Entfernung
pro Monat
pro Jahr
ab 20 km
58 €
696 €
ab 40 km
113 €
1.356 €
ab 60 km
168 €
2.016 €
Großes Pendlerpauschale
öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar und Arbeitsweg mindestens 2 km
Entfernung
pro Monat
pro Jahr
ab 2 km
31 €
372 €
ab 20 km
123 €
1.476 €
ab 40 km
214 €
2.568 €
ab 60 km
306 €
3.672 €
Das kleine Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittelsmöglich und zumutbar ist. Hinweis: Die tatsächliche Benützung des Kraftfahrzeugs muss jedoch nicht nachgewiesen werden.
Das große Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittelsnicht möglich oder nicht zumutbar ist. Diese Begünstigung steht auch behinderten ArbeitnehmerInnen zu, wenn sie einen Ausweis gemäß §29 StVO (Straßenverkehrsordnung) besitzen.
Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte
Seit 2013 besteht auch für Teilzeitbeschäftigte ein Anspruch auf Pendlerpauschale, d.h. für jene Beschäftigte, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Fahren Pendlerinnen/Pendler mindestens an drei Tagen pro Woche zur Arbeit, erhalten sie das Pendlerpauschale zur Gänze. Wenn Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz (= Familienheimfahrten) als Werbungskosten berücksichtigt werden, kann daneben kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Weiters steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten maximal ein volles Pendlerpauschale (d.h. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu.
Der Pendlereuro
Pendlerinnen/Pendlern steht zusätzlich zum Pendlerpauschale der Pendlereuro, der abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz ist, als steuerlicher Absetzbetrag zur Verfügung. Voraussetzung ist der Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit "zwei" multipliziert wird. Der Pendlereuro steht Bezieherinnen/Beziehern des sogenannten "großen" und des "kleinen" Pendlerpauschales gleichermaßen zu. Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert. Die Berücksichtigung des Pendlereuros erfolgt wie beim Verkehrsabsetzbetrag monatlich in der Lohnverrechnung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Jobticket für alle
Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, die Arbeitnehmerinnen/die Arbeitnehmer haben für diesen Vorteil keinen Sachbezug zu versteuern. Wird das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt, dann liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.
Kein Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht kein Pendlerpauschale zu.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag ab 2016
Anstelle des Pendlerausgleichsbetrags steht ab 2016 – wie nachfolgend dargestellt - unter bestimmten Voraussetzungen ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 € zu. Bei Einkommen zwischen 12.200 € und 13.000 € schleift sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag von 400 € ein.
Voraussetzung
Einkommen
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Anspruch auf Pendlerpauschale
bis 12.200 €
690 €
Anspruch auf Pendlerpauschale
12.600 €
545 €
Anspruch auf Pendlerpauschale
ab 13.000 €
Kein Anspruch. Verkehrsabsetzbetrag 400 €.
SV-Rückerstattung anstelle von Pendlerzuschlag
Ab 2016 wird auch die sogenannte „Negativsteuer“ neu geregelt, wobei es anstelle der Negativsteuer zu einer SV-Rückerstattung kommt. Für Pendler – Voraussetzung ist der Anspruch auf ein Pendlerpauschale – erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag von 400 € auf maximal 500 €. Die bisherige Begünstigung in Form des Pendlerzuschlagsentfällt.
Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung.
AUSBILDUNG
Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990.
PRAXIS & THEROIE
Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig.
Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem nochgeschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaftim Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie.
DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE
Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten.
MIT UNS ERFOLGREICH
Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.
Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders
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