EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

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DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Service - Info- und Checklisten

Sonderausgaben

Kategorien: Info-Corner , Informationen
Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden:

"Topfsonderausgaben" bis 2020

Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, können noch bis 2020 geltend gemacht werden:

Bestimmte Renten und dauernde Lasten

Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer von einem ungewissen Ereignis, vor allem dem Tod einer Person abhängt. Sonstige dauernde Lasten sind rentenähnliche, von einem gewissen Unsicherheitsmoment abhängige Leistungsverpflichtungen, die während eines längeren Zeitraumes, mindestens aber zehn Jahre bestehen und deren Zeitdauer nicht absolut fixiert ist.

Sonstige Renten ohne Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern, die jedoch auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, sind in voller Höhe als Sonderausgabe zu berücksichtigen.

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Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten

Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß (keine Viertelung) und ohne Kürzung um den Pauschalbetrag abzugsfähig.

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Kirchenbeiträge

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis höchstens 400 Euro jährlich abgesetzt werden. Sie sind neben den Topfsonderausgaben absetzbar und werden auch nicht um das Sonderausgabenpauschale gekürzt. Sie können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsversicherungsträger (Ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen.

Kirchenbeiträge die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.

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Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, wenn sie nicht bereits als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt wurden.

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Spenden

Eine Steuerbegünstigung besteht für Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen. Folgende begünstigte Spendenempfänger sind im Gesetz konkret aufgezählt:

  • Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
  • Forschungsförderungsfonds
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften
  • Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Akademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
  • Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
  • Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
  • Internationale Anti-Korruptions-Akademie
  • Einrichtungen, die den in den oben angeführten Punkten vergleichbar sind und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat haben, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Spende die österreichische Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder den österreichischen Behindertensport fördert

Weiters werden im Rahmen von Sonderausgaben Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern sowie zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt.

Geldspenden an Organisationen für Umwelt-, Natur- und Artenschutz sowie behördlich genehmigte Tierheime sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände sind ebenfalls absetzbar.

Als Sonderausgaben begünstigt sind nur Geldspenden bzw. sind an die unmittelbar im Gesetz berücksichtigten Einrichtungen (z.B. Museen, Universitäten) auch Sachspenden absetzbar.

Spenden können nur im Ausmaß von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres abgesetzt werden.

Abzugsfähige Spenden die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.

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Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen

Die Kosten für im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages geltend zu machende Personenversicherungen sind nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar, und wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Versicherungsvertrag) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.

Zu den Personenversicherungen zählen Versicherungsprämien und Beiträge zu einer freiwilligen:

  • Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, wenn der Antrag vor dem 1. Jänner 2016 gestellt wurde
  • Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
  • Lebensversicherung auf Ableben
  • Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung (einschließlich Insassenunfallversicherung)
  • Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse (Hinterbliebenenversorgung)

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Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung

Diese Sonderausgaben sind nur dann abzugsfähig, wenn der der Zahlung zugrundliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde oder mit dem Bau vor dem 1.1.2016 begonnen wurde. Die Abzugsfähigkeit dieser Topfsonderausgaben ist nur mehr bis zum Jahr 2020 möglich.

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Beiträge zu Pensionskassen

Beiträge, die die ArbeitnehmerIn an eine inländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse leistet, sind innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages Sonderausgaben. Gleiches gilt für Prämien zu einer betrieblichen Kollektivversicherung sowie an eine dieser entsprechenden ausländische Einrichtung (§ 5 Z 4 Pensionskassengesetz). Die auf diese Beitrags- oder Prämienzahlungen entfallende Pension ist nur zu einem Viertel steuerp?ichtig. Die auf die Arbeitgeberbeiträge entfallende Pension ist hingegen voll steuerpflichtig.

 


Für detaillierte Auskünfte betreffend Sonderausgaben kontaktieren Sie uns bitte!

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

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Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier