EINFACH | EFFIZIENT | ERFOLGREICH

DIE KANZLEI

Andere reden, wir handeln. Deshalb haben wir den Wandel zur digitalen Kanzlei konsequent vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit Klienten basiert auf digitalen Tools. Der größte Vorteil? Wir können unsere Leistungen ortsunabhängig anbieten. Das bedeutet für unsere Klienten: einfach, effizient, erfolgreich – unsere 3 E. 

KUNDENPORTALE & KI

Der Datenaustausch erfolgt zum Teil automatisiert, zum Teil über gut geschützte Kundenportale, die einfach in der Bedienung sind. Bei der Datenverarbeitung nutzen wir die Kenntnisse der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei sind modernste Programme miteinander verknüpft, die alle Bereiche eines Unternehmens abbilden.

UNSER ZIEL

Wir reduzieren die administrativen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gewünschten Dienstleistungen effizient und kostengünstig zur Verfügung. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf ihre Daten sowie Auswertungen und sind immer auf dem Laufenden.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH. 

...#HEPBERGER ..

...#IHRSTEUERBERATER ..

...#EINFACH ..

...#EFFIZIENT ..

...#ERFOLGREICH ..

DAS TEAM

Kontakt

Ronald

Hepberger

STEUERBERATER

ronald@hepberger.net
+43 5525 62515 07

Kontakt

Nadja

Speckle

Buchhaltung & LohnverrechnuNG

nadja.speckle@hepberger.net
+43 5525 62515 20

Kontakt

Renate

Ritter

Steuersachbearbeiterin,
Bilanzierung & Buchhaltung

renate.ritter@hepberger.net
+43 5525 62515 24

Kontakt

Frank

Stecher

Steuersachbearbeiter

frank.stecher@hepberger.net
+43 5525 62515 29

INFOS UND TOOLS

An dieser Stelle stellen wir Ihnen einige nützliche Verlinkungen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. 

» Finanzämter 

» Finanzamtszahlungen 

» Fristen & Fälligkeiten 

» Pendlerpauschale 

» Reisekostenersätze Inland

» Reisekostenersätze Ausland

» Spendenabsetzbarkeit 

» Steuerformulare 

» UID-Validierung 

» Vorsteuerabzug-KFZ 

Wer sich nicht nur informieren, sondern gleich loslegen will, kann auf unseren  Onlinerechner auf unsere Kliententools zugreifen. 

» Berechnungsprogramme 

» BMD-Portal 

» Finmatics 

STEUERNEWS

Service - Info- und Checklisten

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Kategorien: Info-Corner , Informationen

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros) sind Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten. Kleinstgesellschaften müssen keinen Anhang aufstellen und der Strafrahmen für Zwangsstrafen halbiert sich. Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können allerdings keine Kleinstkapitalgesellschaften sein.

Kleine Kapitalgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei der drei genannten Merkmale nicht überschreiten.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der drei Merkmale kleiner Kapitalgesellschaften und überschreiten nicht zumindest zwei der drei Merkmale mittelgroßer Kapitalgesellschaften.

Einzelabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

0,35

0,7

10

Kleine Kapitalgesellschaften

5

10

bis 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

20

40

bis 250

Große Kapitalgesellschaften

Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Begebung von Aktien an einem geregelten Markt.

Stehen mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft, liegt eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses bei Überschreiten folgender Größenmerkmale vor:

Konzernabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kumulierte Jahresabschlüsse (Bruttomethode)

24

48

bis 250

Konsolidierte Jahresabschlüsse (Nettomethode)

20

40

bis 250

Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum). Maßgebliche Rechtsfolgen sind u.a. die fehlende Prüfungspflicht der kleinen GmbH sowie abgestufte Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs. Kleine GmbHs müssen auch keinen Lagebericht erstellen. Die Verpflichtung zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage von 10% des Stamm- bzw. Grundkapitals besteht nur bei großen Kapitalgesellschaften.

Die mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erhöhten Schwellenwerte sind erstmals auf Abschlüsse 2016 anzuwenden.

UNSER WERDEGANG

Unsere Kanzlei, die Hepberger Steuerberatung GmbH, wurde im Jahre 2005 gegründet. Seit Beginn sind wir an allen Neuerungen, die der Markt bietet, interessiert. Das betrifft bei uns vor allem das Thema Digitalisierung. 

AUSBILDUNG 

Gründer und Inhaber Mag. Ronald Hepberger legte 1981 die AHS Matura und 1982 die HAK Matura ab. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Betriebsprüfer beim Finanzamt Feldkirch absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaft in Innsbruck von 1986 bis 1990. 

PRAXIS & THEROIE 

Es folgte ein Intermezzo als Hausbauer; 1994 legte Ronald die Steuerberaterprüfung ab. Er fungierte bis 2003 als 50%-Teilhaber in der Kanzlei Platzgummer und Hepberger und war anschließend bis 2005 als Einzelunternehmer tätig. 

Neben seiner Tätigkeit in der eigenen Kanzlei war Mag. Hepberger bis 2017 zudem noch geschäftsführender Gesellschafter einer Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft im Recycling-Bereich der Grundstoffindustrie. 

DIGITALISIERUNG ALS PERSPEKTIVE 

Bis heute führt Ronald Hepberger seine Kanzlei erfolgreich mit seinem Team.
Dabei liegt der Fokus auf einer zunehmenden Digitalisierung
und damit einer Effizienzsteigerung für die Klienten. 

MIT UNS ERFOLGREICH

Bei Fragen um Steuern, Bilanzierung, Budgetierung, Controlling, Buchhaltung sowie Personalverrechnung sind wir bei Hepberger Ihr Ansprechpartner. Sie benötigen ein Gutachten? Auch das erledigen wir.

Durch unser Know-how, unseren technischen Vorsprung und unsere Geschwindigkeit sind wir immer eine Nasenlänge voraus. Denn wir sind nicht nur im digitalen Bereich kompetent, aber hier punkten wir besonders 

462

Klienten

8

Mitarbeiter

869402

Journalzeilen

Bei Ihnen wurde Interesse geweckt? Sie wollen mehr über uns erfahren und von unserer Erfahrung profitieren? Wir sind gerne für Sie da.

EINFACH. EFFIZIENT. ERFOLGREICH

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier